Die Pflichtversicherung der Krankenkasse
Mit der Pflichtversicherung der
Krankenversicherung wird für einen Großteil der Bevölkerung
in der Bundesrepublik Deutschland eine Grundversorgung im Gesundheitswesen
angestrebt. Als Arbeitnehmer ist man durch seinen Arbeitgeber
automatisch pflichtversichert. Dabei kann man sich die Krankenkasse,
die einem die Leistungen bezahlt aussuchen, es besteht eine Wahlfreiheit.
Wer die Krankenkasse wechseln möchte kann dies seit dem Jahr
2002 nach einer Mitgliedschaft von 18 Monaten und einer entsprechend
zu beachtenden Kündigungsfrist zum Ende jeden übernächsten
Monats vollziehen.
Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Grenze so ist der
Arbeitnehmer freiwillig versichert, er kann sich dann entweder
in einer privaten oder weiterhin in einer gesetzlichen Krankenversicherung
versichern. Ab dem Jahr 2009 haben jedoch auch die Privat Krankenversicherten
(die die freiwillige Einkommensgrenze erreicht haben) eine Pflicht
sich mindestens mit einer ambulanten und stationären Versorgung
zu versichern.
Mit Einführung des Regelsatzes
für Krankenkassen gibt es ab dem jahr 2009 nun einen
festen Krankenkassensatz in Höhe von 15,5%.