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 Prävention Krankenkasse
 Pflichtversicherung in der Krankenkasse
 



Die Pflichtversicherung der Krankenkasse

Mit der Pflichtversicherung der Krankenversicherung wird für einen Großteil der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland eine Grundversorgung im Gesundheitswesen angestrebt. Als Arbeitnehmer ist man durch seinen Arbeitgeber automatisch pflichtversichert. Dabei kann man sich die Krankenkasse, die einem die Leistungen bezahlt aussuchen, es besteht eine Wahlfreiheit. Wer die Krankenkasse wechseln möchte kann dies seit dem Jahr 2002 nach einer Mitgliedschaft von 18 Monaten und einer entsprechend zu beachtenden Kündigungsfrist zum Ende jeden übernächsten Monats vollziehen.
Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Grenze so ist der Arbeitnehmer freiwillig versichert, er kann sich dann entweder in einer privaten oder weiterhin in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Ab dem Jahr 2009 haben jedoch auch die Privat Krankenversicherten (die die freiwillige Einkommensgrenze erreicht haben) eine Pflicht sich mindestens mit einer ambulanten und stationären Versorgung zu versichern.
Mit Einführung des Regelsatzes für Krankenkassen gibt es ab dem jahr 2009 nun einen festen Krankenkassensatz in Höhe von 15,5%.