
Der Krankenkassensatz 2009
Die Berechnung der Krankenkassensätze
war bis zum Jahr 2008 gesetzlich festgelegt und richtete sich
nach dem Anteil des Arbeitseinkommens. Dieses wurde als Beitrag
an die gesetzlichen Krankenkassen vom Arbeitgeber abgeführt.
Es gab eine Vielzahl von Krankenkassen (zurzeit cirka knapp 250
Institutionen), die unterschiedliche Krankenkassensätze angeboten
hat. Es lohnte sich für den Arbeitgeber bis dahin durchaus
einen Vergleich der Anbieter durchzuführen, denn die früher
oft angepriesene Nähe zur Krankenkasse mit einer Vertretung
in unmittelbarer Nähe ist nicht mehr das Argument das zählt.
Viele Krankenkassen haben Call-Center, die eine kompetente Beratung
bieten und so eine Vor Ort-Beratung überflüssig machen.
Durch diese Einsparung von Kosten erklärte sich auch die
unterschiedliche Höhe des Krankenkassensatzes, der in einer
Bandbreite von 12,8 bis 15,9 Prozent schwankte.
Ab dem Jahr 2009 ändert sich alles grundlegend denn ab dem
1.1.2009 gibt es den neuen Regelsatz für Krankenkassen. Nach
dieser beschlossenen Gesetzeslage gilt ein einheitlicher Beitragssatz
von 15,5% für alle gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitrag
kann sogar noch 1 Prozentpunkt höher sein wenn die Krankenkasse
außerordentliche hohe Ausgaben nachweisen kann. Jedoch werden
auch einige Krankenkassen auf der Strecke bleiben, die nicht mit
dem festgelegten Krankenkassensatz wirtschaften können. Der
Vergleich unter den Dienstleistern ist jedoch weiterhin sinnvoll,
denn die Krankenkassenleistungen
werden nicht wie der Tarif gleich angeboten und die eine Dienstleistung
muss nicht von der anderen Institution im Leistungskatalog enthalten
sein. Insofern lohnt sich weiterhin ein Vergleich der Krankenkassen
untereinander.