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 Krankenkassensatz 2009
 Krankenkassenleistungen



Der Krankenkassensatz 2009

Die Berechnung der Krankenkassensätze war bis zum Jahr 2008 gesetzlich festgelegt und richtete sich nach dem Anteil des Arbeitseinkommens. Dieses wurde als Beitrag an die gesetzlichen Krankenkassen vom Arbeitgeber abgeführt. Es gab eine Vielzahl von Krankenkassen (zurzeit cirka knapp 250 Institutionen), die unterschiedliche Krankenkassensätze angeboten hat. Es lohnte sich für den Arbeitgeber bis dahin durchaus einen Vergleich der Anbieter durchzuführen, denn die früher oft angepriesene Nähe zur Krankenkasse mit einer Vertretung in unmittelbarer Nähe ist nicht mehr das Argument das zählt. Viele Krankenkassen haben Call-Center, die eine kompetente Beratung bieten und so eine Vor Ort-Beratung überflüssig machen. Durch diese Einsparung von Kosten erklärte sich auch die unterschiedliche Höhe des Krankenkassensatzes, der in einer Bandbreite von 12,8 bis 15,9 Prozent schwankte.
Ab dem Jahr 2009 ändert sich alles grundlegend denn ab dem 1.1.2009 gibt es den neuen Regelsatz für Krankenkassen. Nach dieser beschlossenen Gesetzeslage gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% für alle gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitrag kann sogar noch 1 Prozentpunkt höher sein wenn die Krankenkasse außerordentliche hohe Ausgaben nachweisen kann. Jedoch werden auch einige Krankenkassen auf der Strecke bleiben, die nicht mit dem festgelegten Krankenkassensatz wirtschaften können. Der Vergleich unter den Dienstleistern ist jedoch weiterhin sinnvoll, denn die Krankenkassenleistungen werden nicht wie der Tarif gleich angeboten und die eine Dienstleistung muss nicht von der anderen Institution im Leistungskatalog enthalten sein. Insofern lohnt sich weiterhin ein Vergleich der Krankenkassen untereinander.