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  Arbeitsgemeinschaft
  der GKV
  Bundesanstalt für
  Finanzdienstleistungs-
  aufsicht
  Verbaucherzentrale
  Bundesverband



Arbeitsgemeinschaft der GKV


Die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Zusammenschluss von Spitzenverbänden der Krankenkassen. Das Ziel ist die Deckung des gegenseitigen Informations- und Beratungsbedarfs. Darüber hinaus die gemeinsame Positionierung der Organisationen der Kranken- und Pflegeversicherung. Dies im besonderen bei der Kommunikation zu bestimmten aktuellen Themen bezüglich Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie zu den Vertragspartnern. Hierbei können auch gemeinsame Projekte und Diskussion zu Einrichtungen Inhalt der konstruktiven Kommunikation sein
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Diese Arbeitsgemeinschaft bildet die nachfolgenden Arbeitskreise:

Arbeitskreis I

Der Arbeitskreis I ist den Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane überlassen. Die abgesteckten Aufgaben sind unter anderem darin zusehen Leitlinien zur Sozial- und Gesundheitspolitik zu verfassen sowie Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben zu definieren. Letztlich gehört auch der Beratungsbedarf der Selbstverwaltung zu der Aufgabenebene des Arbeitskreises I.

Arbeitskreis II

Hierin sind die Geschäftsführungsorgane integriert. Aufgaben sind die gegenseitige Information und Beratung bei Problemen, die gemeinsam zu behandeln sind. Hierzu gehören unter anderem die aktuelle Kostenentwicklung, das Verhältnis zu bestehenden Vertragspartnern. Darüber hinaus fallen hier auch die Bereiche "Aufgaben in der Datenverarbeitung" sowie auch die Installation und aktive Implementierung von Forschungsprojekten. Die Beschlüsse des AK I+II sind nur mit Einstimmigkeit herbeizuführen, dabei besitzt jeder Spitzenverband eine Stimme.

Beschlussgremium

Das Beschlussgremium beschließt die zu treffenden Regelungen. Hierunter fallen u.a. die Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen oder auch die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses. Von den Spitzenverbänden werden bestimmte Vertreter in das Beschlussgremium entsendet.