Arbeitsgemeinschaft
der GKV
Die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung ist
ein Zusammenschluss von Spitzenverbänden der Krankenkassen.
Das Ziel ist die Deckung des gegenseitigen Informations- und Beratungsbedarfs.
Darüber hinaus die gemeinsame Positionierung der Organisationen
der Kranken- und Pflegeversicherung. Dies im besonderen bei der
Kommunikation zu bestimmten aktuellen Themen bezüglich Gesetzes-
und Verordnungsvorhaben sowie zu den Vertragspartnern. Hierbei können
auch gemeinsame Projekte
und Diskussion zu Einrichtungen Inhalt der konstruktiven Kommunikation
sein.
Diese Arbeitsgemeinschaft bildet die nachfolgenden Arbeitskreise:
Arbeitskreis I
Der Arbeitskreis I ist den Vorsitzenden
der Selbstverwaltungsorgane überlassen. Die abgesteckten
Aufgaben sind unter anderem darin zusehen Leitlinien zur Sozial-
und Gesundheitspolitik zu verfassen sowie Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben
zu definieren. Letztlich gehört auch der Beratungsbedarf
der Selbstverwaltung zu der Aufgabenebene des Arbeitskreises I.
Arbeitskreis II
Hierin sind die Geschäftsführungsorgane
integriert. Aufgaben sind die gegenseitige Information und Beratung
bei Problemen, die gemeinsam zu behandeln sind. Hierzu gehören
unter anderem die aktuelle Kostenentwicklung, das Verhältnis
zu bestehenden Vertragspartnern. Darüber hinaus fallen hier
auch die Bereiche "Aufgaben in der Datenverarbeitung"
sowie auch die Installation und aktive Implementierung von Forschungsprojekten.
Die Beschlüsse des AK
I+II sind nur mit Einstimmigkeit herbeizuführen, dabei besitzt
jeder Spitzenverband eine Stimme.
Beschlussgremium
Das Beschlussgremium beschließt
die zu treffenden Regelungen. Hierunter fallen u.a. die Festsetzung
von Arzneimittelfestbeträgen oder auch die Fortschreibung
des Hilfsmittelverzeichnisses. Von den Spitzenverbänden werden
bestimmte Vertreter in das Beschlussgremium entsendet.