Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zum 1.5.2002 fusionierte das Bundesamt für das Versicherungswesen
(BAV), das in Deutschland die Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen darstellt, mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin).
Mit dieser Gründung gibt es in Deutschland das erste Mal eine
zentrale staatliche Aufsicht, die für die Gesamtheit des Finanzwesens
zuständig ist. Hierzu gehören die Kreditinstitute, die
Finanzdienstleistungsinstitute, die Versicherungsunternehmen und
auch die Wertpapierhandelsunternehmen.
Was soll der Vorteil diese Zusammenlegung
sein?
Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und einhergehend verbundene
Risiken sollen besser erfassbar und transparenter werden. darüber
hinaus soll die Bundesanstalt aus diesem Wege einen Beitrag zu
der Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes
Deutschland leisten. Soweit zumindest die Theorie.
Die BaFin unterliegt dabei der
Rechts- und Fachaufsicht des Finanzbundesministerium und ist eine
bundesunmittelbare und rechtsfähige Anstalt des öffentlichen
Rechts. Der Hauptsitz ist die Bundesstadt Bonn, ein weiterer Dienstsitz
ist Frankfurt/ Main.
Einzelne Aufgaben
der Finanzdienstleistungsaufsicht