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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Zum 1.5.2002 fusionierte das Bundesamt für das Versicherungswesen (BAV), das in Deutschland die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen darstellt, mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Mit dieser Gründung gibt es in Deutschland das erste Mal eine zentrale staatliche Aufsicht, die für die Gesamtheit des Finanzwesens zuständig ist. Hierzu gehören die Kreditinstitute, die Finanzdienstleistungsinstitute, die Versicherungsunternehmen und auch die Wertpapierhandelsunternehmen.

Was soll der Vorteil diese Zusammenlegung sein?
Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und einhergehend verbundene Risiken sollen besser erfassbar und transparenter werden. darüber hinaus soll die Bundesanstalt aus diesem Wege einen Beitrag zu der Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland leisten. Soweit zumindest die Theorie.

Die BaFin unterliegt dabei der Rechts- und Fachaufsicht des Finanzbundesministerium und ist eine bundesunmittelbare und rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Hauptsitz ist die Bundesstadt Bonn, ein weiterer Dienstsitz ist Frankfurt/ Main.

Einzelne Aufgaben der Finanzdienstleistungsaufsicht