Gesetzlich oder
Privat krankenversichern?
Hier führen wir Ihnen die Vor- und Nachteile in einem Kurzüberblick
auf.
Private Krankenversicherungen (PKV):
Die Vorteile
- Überwiegende Verbsserung des Leistungsumfangs
- Niedrigere Beiträge (tarifabhängig)
- Abhängigkeit der Beitragshöhe vom gewählten Tarif,
Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht
- Reduzierung der Beiträge durch die individuelle Gestaltung
der Leistungen
- Eine zusätzliche Beitragssenkung ist durch Selbstbeteiligung
möglich
- Beiträge sind vom Einkommen unabhängig
- Leistungsumfang und Beitragshöhe frei von staatlichem Eingriff
- Leistungsumfang im Tarif garantiert
- freie Krankenhauswahl
- europaweiter Krankenschutz
- weltweiter Krankenschutz für 2 Monate
Die Nachteile
- Risikozuschläge
- Ausschlüsse von Leistungen (betrifft evtl. Vorerkrankungen)
- Monatsbeitrag für jedes Familienmitglied
- Kostübernahmebegrenzung bei Zahnersatz (Anfangsjahre)
- Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten entfallen
- Dreimonatige Wartezeit für Leistungsinanspruchnahme
- Privatpatient erhält die rechnungen (Erstattung von der
Versicherung)
- Keine Beitragsfreiheit bei Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
Gesetzliche Krankenversicherungen
(GKV)
Die Vorteile
- Die Grundversorgung ist gewährleistet
- Es besteht ein Kontrahierungszwang (Vor-)Erkrankungen))
- Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne
Einkommen
- Kein Abrechnungsaufwand; Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip
- Liquidität ist nicht erforderlich
- Beitragsvorteile für geringere Einkommen
- Erziehungsurlaub sowie Mutterschaft beitragsfrei mitversichert
- Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines
Kindes
- Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt von Mutter oder/ und
Berufstätigkeit des Vaters
- Mutterschaftsgeld
- Vorsorgekuren für Mütter
- relativ stabile Beiträge
- Höhe der Zuzahlungen (Arznei-, Heil- und Hilfsmittel etc.)
ist begrenzt.
Die Nachteile
- Behandlung ausschliesslich durch Vertragsärzte und Zahnärzte
der jeweiligen Kasse
- Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt
- Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz
etc. müssen Zuzahlungen geleistet werden
- keine individuelle Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes